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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Tschechien
Verkehrsvorschriften - 24.04.2022 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Tschechien

Damit Sie sicher ans Ziel kommen, haben wir die tschechischen Verkehrsregeln zusammengestellt.

Besondere Verkehrsregeln

  • Es besteht Parkverbot bei durchgehenden gelben Streifen am Fahrbahnrand, bei unterbrochenen gelben Linien gibt es Beschränkungen.
  • Höchstgeschwindigkeit ab 50 m vor Bahnübergängen beträgt 30 km/h.
  • Die Anwendung von Radarwarngeräten, die polizeiliche Radargeräte außer Betrieb setzen oder beeinflussen, ist verboten.
  • Radfahrer unter 18 Jahre müssen Fahrradhelme tragen.
  • Das Ablehnen einer Alkoholatem- oder Blutuntersuchung kann mit bis zu € 2.000,- und Fahrverbot von bis zu zwei Jahren in Tschechien geahndet werden.
  • Bei Unfall ist die Polizei zu benachrichtigen ohne den Unfallort zu verändern (immer bei Personenschaden, ansonsten besteht die Pflicht erst ab sichtbarem Sachschaden von mehr als ca. e 3.700,- oder wenn das Eigentum Dritter beschädigt wurde. Dies ist insbesondere empfehlenswert bei unklarer Haftungslage.
  • Die Mitnahme von 10 L Reservekraftstoff ist erlaubt.
  • Sobald ein Schulbus vor Ihnen hält, dürfen Sie nicht vorbeifahren.
  • Ein Ersatz-Glühbirnenset muss im Auto vorhanden sein.
  • Wenn es geschneit hat, muss das Fahrzeug komplett von Schnee und Eis befreit sein.
  • Sobald es kälter als 4 Grad Celsius ist, gilt eine generelle Winterreifenpflicht.

Mautgebühren

Alle Autobahnen „D“ (Dálnice) und Schnellstraßen „R“ (Rychlostní silnice) sind grundsätzlich mautpflichtig. Im Straßenverkehr werden Sie keine speziellen Schilder finden, die auf eine Vignettenpflicht hindeuten, wohl aber Schilder mit einer durchgestrichenen Vignette, die auf einen mautfreien Streckenabschnitt verweisen. In der Regel handelt es sich hierbei um Landstraßen.

Weitere Informationen zur tschechischen Vignette finden Sie hier.

Tempolimit

Fahrzeugkategorie Innerorts Landstraße Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 90 km/h 110 km/h 130 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 80 km/h 80 km/h 80 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: In der Zeit vom 1. November bis zum 31. März müssen bei geschlossener Eis- oder Schneedecke auf der Fahrbahn bzw. bei Temperaturen unter 4 °C und Schnee- oder Eisgefahr Fahrzeuge bis 3,5 t zGG mit Winterreifen (min. 4 mm Profiltiefe) ausgestattet sein, Kfz über 3,5 t zGG müssen (nur) auf der Antriebsachse Winterreifen (min. 6 mm Profiltiefe) montiert haben; die Winterreifenpflicht gilt bereits schon dann, wenn die Witterungsbedingungen eine geschlossene Schneedecke, Eis oder Frost auf den Straßen erwarten lassen oder unabhängig von den Straßen- oder Witterungsverhältnissen, wenn eine Winterreifenpflicht durch Verkehrsschild (blaue Ronde mit weißem Frontprofil eines PKW darunter einer Schneeflocke in weiß) angeordnet ist.
Schneeketten: Die Verwendung ist nur auf schneebedeckten Straßen zulässig.
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.

Tagfahrlicht

Es besteht ganzjährige Lichtpflicht, auch am Tage. Zuwiderhandlungen werden mit einem Bußgeld von € 80,- geahndet.

Warnwestenpflicht

Warnwesten sind in jedem Kraftfahrzeug (außer Motorrädern und Mopeds) mitzuführen, ansonsten droht ein Bußgeld von ca. € 90,-.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein Bußgeld von € 40,-.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen.
Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrsbeschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,0 Promille
Bußgeld/ Strafen: Ab € 145,- und Fahrverbot von min. 6 Monaten. Bei Wiederholungstaten innerhalb von 5 Jahren wird die Geldstrafe erhöht auf bis zu € 180,-.
Ab 1,00 Promille droht eine Strafe durch das Gericht. Bei Verweigerung des Atemalkoholtestes ist mit einer Geldstrafe über € 400,- und 2 Jahren Fahrverbot zu rechnen.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e.V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e.V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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