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AvD Versicherung - Auslandsreisekrankenversicherung
AvD Versicherung - Auslandsreisekrankenversicherung

AUSLANDSREISE­KRANKENVERSICHERUNG ONLINE ABSCHLIEßEN

Unsere Reisekrankenversicherung in Partnerschaft mit der DKV bietet Ihnen im Urlaub optimale Unterstützung und erstklassige medizinische Versorgung bei Krankheit oder Unfall.

Weltweit abgesichert
24/7 Notruf-Service & Krankenrücktransport
Ohne Selbstbeteiligung ab 9,90 €/Jahr für Einzelpersonen und ab 27,90 €/Jahr für Familien

Für wen ist unsere Auslandskrankenversicherung geeignet?

  • Singles
  • Familien inkl. Kinder (Stiefkinder, Adoptivkinder, Pflegekinder) bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
  • Senioren ohne Altersbeschränkung
  • Paare

Für diese Reisen gilt Ihr Versicherungsschutz

  • Urlaubsreise bis zu 8 Wochen
  • Geschäftsreise bis zu 8 Wochen
  • Alle Länder der Welt
  • Versicherungsschutz auch bei bestehenden Reisehinweisen und Reisewarnungen

 

Dauer des Versicherungsschutzes

Sie können so oft verreisen, wie Sie möchten. Bei jeder Reise besteht Schutz für die Dauer von bis zu 8 Wochen.

Leistungen unserer Auslandskrankenversicherung

Machen Sie gerne mit Freunden und Familie Urlaub? Oder erkunden die Welt ab und zu auf eigene Faust? Oder sind Sie beruflich viel in anderen Ländern unterwegs? Manchmal auch über mehrere Wochen? Dann haben wir das passende Produkt für Sie, das Sie auf Ihren Reisen begleitet und Sie im Krankheitsfall unterstützt.

Wir bieten Ihnen eine Auslandskrankenversicherung an, die weltweit gilt und mit der Sie entspannt und sorglos Ihren Urlaub genießen können. Die Leistungen sorgen dafür, dass Sie und Ihre Familie im Krankheitsfall rund um die Uhr während Ihrer Reise abgesichert sind.

✔ Weltweiter Schutz

Ob innerhalb Europas, im Fernen Osten oder Südamerika - mit unserer Reisekrankenversicherung sind Sie international im Ausland versichert.

✔ 100%ige Kostenübernahme

Wir übernehmen 100% der anfallenden Kosten für stationäre und ambulante Behandlungen sowie für benötigte Arznei- und Heilmittel. Ohne Selbstbeteiligung.

✔ Krankenrücktransport

Sollte ein medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport nötig sein, übernimmt die Versicherung alle Kosten.

✔ 24-Stunden-Notruf-Service

Unser Notruf-Service steht Ihnen weltweit 24/7 zur Verfügung.

✔ Ambulante und stationäre Heilbehandlungen

100% der Aufwendungen aus medizinisch notwendigen Heilbehandlungen für Ärzte sowie im Krankenhaus werden übernommen.

✔ Schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung

Fallen schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen an oder wird ein provisorischer Zahnersatz benötigt, werden 100% der Kosten erstattet.

✔ Schutz bei Krankheit oder Unfall im Ausland

Sie müssen krankheits- oder unfallbedingt stationär behandelt werden? Dann werden 100% der Aufwendungen erstattet – vom Krankentransport bis zur Unterbringung einer Begleitperson.

✔ Versicherungsschutz bei Pandemie

Sie erhalten weltweiten Schutz bei Pandemien – COVID-19 Erkrankungen sind ebenfalls mitversichert, selbst bei bestehenden Reisewarnungen.

✔ Such-, Rettungs- und Bergungskosten

Fallen aufgrund von Erkrankungen, Unfall oder Tod Such-, Rettungs- und Bergungskosten an, werden Ihnen diese bis zu 10.000,-€ erstattet.

✔ Alternativmedizinische Behandlung

Medizinisch notwendige Behandlungen durch Osteopathen, Chiropraktiker und Heilpraktiker werden zu 100% übernommen.

✔ Arznei-, Verbands- und Heilmittel

Ärztlich verschriebene Arznei- und Heilmittel wie Bäder, Massagen und Heilgymnastik werden mit Ausnahme von Hör- und Sehhilfen zu 100% übernommen.

✔ Tod, Überführung, Bestattung

Im Todesfall übernimmt und organisiert die Versicherung eine Überführung ins Heimatland oder eine Bestattung vor Ort.

 

Die Vorteile Ihrer Auslandskrankenversicherung mit AvD und DKV

Um unseren AvD-Clubmitgliedern eine vertrauensvolle Reisekrankenversicherung im Ausland anbieten zu können, arbeiten wir mit der Deutschen Krankenversicherung zusammen. Die DKV hat sich dabei als langjähriger Partner bewährt und zeichnet sich durch einen guten Service und eine faire Schadensregulierung aus. Das von uns angebotene Produkt wurde u. a. mit Bestnoten Testsieger bei Finanztest. Deshalb haben wir uns bei der Auslandsreisekrankenversicherung für die DKV, Deutsche Krankenversicherung AG, Aachener Straße 300, 50933 Köln, entschieden.

  • Kein Eigenanteil: Alle Leistungen ohne zusätzliche Kosten für Sie.
  • Weltweiter Schutz: Sorgenfreies Reisen in jedes Land.
  • 24/7 Hotline: Rund um die Uhr Unterstützung in Notfällen.
  • Kostenübernahme für medizinische Behandlungen: Ambulante und stationäre Behandlungen im Ausland werden abgedeckt.
  • Rücktransport in die Heimat: Absicherung für Krankentransport und medizinisch notwendigen Rücktransport.
  • Jahresversicherung für Vielreisende: Schutz für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres.
  • Versicherung bei Reisewarnungen: Gültig auch bei bestehenden Reisehinweisen durch das Auswärtige Amt.
  • Zahnbehandlung inklusive: Kostenübernahme für schmerzstillende konservierende Zahnbehandlungen.
  • Pandemieschutz weltweit: Versicherungsschutz auch in Pandemiefällen.

 

Notfall im Ausland

Was deckt Ihre Auslandskrankenversicherung ab?

Die Auslandskrankenversicherung deckt die Kosten für medizinisch notwendige Heilbehandlungen und folgende Leistungen ab:

Versicherte Behandlungsfälle:

  • Erkrankungen und Folgen von Unfällen
  • Komplikationen während der Schwangerschaft
  • Frühgeburten bis zur 36. Schwangerschaftswoche
  • Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche

Weitere Leistungen:

  • Krankentransport: Organisation und Kostenübernahme für den Transport zum nächstgelegenen Arzt oder Krankenhaus.
  • Rücktransport: Übernahme der Kosten für einen medizinisch notwendigen und vertretbaren Rücktransport in das Heimatland.
  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten: Abdeckung bis zu einem Betrag von maximal 10.000 Euro.
  • Im Todesfall: Wahlweise Überführung an den ständigen Wohnsitz oder Beisetzung im Ausland, Kostenübernahme bis zur Höhe der Überführungskosten.

Gültigkeitszeitraum:

Der Versicherungsschutz besteht für die ersten 8 Wochen jeder Auslandsreise.

Was ist nicht versichert?

Von der Auslandskrankenversicherung nicht abgedeckt sind:

  • Krankheiten oder Unfälle, die auf Vorsatz oder Sucht beruhen, einschließlich deren Folgen.
  • Heilbehandlungen, bei denen bereits vor Reiseantritt durch eine ärztliche Diagnose feststand, dass sie während der Reise notwendig werden.
  • Heilbehandlungen, die der alleinige Grund oder einer der Hauptgründe für die Reise waren.
  • Behandlungen, die durch Ehepartner, Lebenspartner, Eltern oder Kinder durchgeführt werden.

Einzel- und Familientarif

Wir haben den für Sie passenden Tarif

Reisen Sie in einer größeren Gruppe mit Ihrer Familie oder sind Sie allein als Backpacker oder zu geschäftlichen Zwecken im Ausland unterwegs? Sie entscheiden selbst, für wen und wie viele Personen Sie die Auslandsreisekrankenversicherung abschließen möchten, dies entweder für sich als Einzelperson oder für die ganze Familie. Unsere Auslandskrankenversicherung schützt Sie und Ihre Lieben auf Ihren Auslandsreisen und übernimmt die Kosten. Damit alle Reisenden sich entspannt zurücklehnen können.

 

Was kostet die Auslandskrankenversicherung?

Je nach Tarif und Alter des Versicherungsnehmers können die Versicherungsbeiträge unterschiedlich ausfallen. Daher sollten Sie mit unserem Online-Rechner vor Versicherungsabschluss schon einmal die eventuellen Kosten berechnen. Geben Sie dafür einfach den gewünschten Tarif und Ihr Alter an und der Online-Rechner erledigt den Rest.

Beispiel für verschiedene Jahresbeiträge

  • Single: 35 Jahre, Kurzurlaub nach Italien ab 9,90 € im Jahr
  • Familie: 2 Kinder (25 Jahre, 11 Jahre) Sommerurlaub für 5 Wochen in Costa Rica ab 27,90 € im Jahr
  • Rentnerin: 70 Jahre, für 8 Wochen in Thailand überwintern ab 19,90 € im Jahr

Dokumente

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Allgemeine Versicherungsbedingungen Auslandsreise-Krankenversicherung

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Infoblatt zu den Versicherungsbedingungen

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Kundeninformationsblatt

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Kundeninformationspflicht

 

Häufige Fragen zur Auslandskrankenversicherung

1. Allgemeine Informationen zur Auslandskrankenversicherung

Was ist eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung deckt Behandlungskosten für medizinische Heilbehandlungen im Ausland ab und sorgt somit dafür, dass Sie Ihren Urlaub ohne Sorgen genießen können.

Ein Unfall oder eine Krankheit auf Reisen kann sehr unangenehm sein. Wenn Sie im Ausland medizinische Hilfe benötigen und Ihre gesetzliche oder private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung im Ausland nicht oder nur teilweise übernimmt, kann dies zu großen finanziellen Belastungen führen. Umso wichtiger ist es dann, eine Auslandskrankenversicherung an seiner Seite zu haben, die sich im Notfall um alles kümmert und die Kosten der Behandlung absichert.

Ist eine Auslandsreisekrankenversicherung im Ausland Pflicht?

Obwohl die Auslandsreisekrankenversicherung im Allgemeinen keine gesetzliche Pflicht ist, gibt es Länder mit besonderen Einreisebestimmungen wie z. B. Kuba. Als deutscher Staatsbürger benötigen Sie in diesen Ländern ein Visum, welches nur erteilt wird, wenn Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung haben.

Eine Auslandskrankenversicherung ist jedoch nicht nur in diesen Ländern Pflicht, sondern generell ein absolutes Muss, insbesondere wenn Sie außerhalb Europas Urlaub machen. Das Gesundheitssystem in vielen anderen Ländern ist wesentlich teurer als in Deutschland und Patienten werden oft nur behandelt, wenn sie die Kosten selbst tragen können. Eine Reisekrankenversicherung gibt Ihnen die notwendige Sicherheit und schützt Sie vor hohen Kosten im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls im Ausland.

Wann benötige ich eine Auslandskrankenversicherung?

Eine Auslandskrankenversicherung ist unverzichtbar, wenn Sie für bis zu 8 Wochen am Stück ins Ausland reisen. Denn auch auf Reisen kann ein medizinischer Notfall eintreten, sei es durch einen Unfall oder eine plötzliche Erkrankung wie Zahnschmerzen oder Infektionen im Flugzeug. Ohne eine Auslandskrankenversicherung müssen Sie oft die gesamten Kosten für die Behandlung selbst tragen.

Wie lange vor der Reise muss ich eine Auslandskrankenversicherung abschließen?

Sie können die Auslandskrankenversicherung auch kurz vor der Ausreise noch abschließen, solange Sie sich noch in Deutschland befinden. Es ist jedoch wichtig, daran zu denken, die Auslandskrankenversicherung vor Reiseantritt abzuschließen.

Mit der Jahres-Auslandskrankenversicherung sind Sie sogar für beliebig viele Reisen innerhalb eines Jahres abgesichert, sodass Sie nicht vor jedem Urlaub an die Reiseversicherung denken müssen. Lassen Sie sich diese Flexibilität nicht entgehen und schließen Sie eine Jahres-Auslandskrankenversicherung ab.

In welchen Ländern gilt die Auslandskrankenversicherung?

Die Reisekrankenversicherung im Ausland der DKV ist im Gegensatz zu manchen anderen Versicherungen weltweit gültig. Das schließt auch die USA und Kanada mit ein.

Welche Art von Reisen sind versichert?

Kurzreisen bis zu 8 Wochen Auslandsaufenthalt sind versichert. Dabei ist es egal, ob es sich um eine private oder Dienstreise handelt.

Welche Auswirkungen hat eine Reisewarnung auf den Versicherungsschutz?

Keine. Auch bei bestehenden Reisehinweisen und –warnungen durch das Auswärtige Amt sind Sie auf Ihren Reisen versichert – selbst bei Pandemien.

2. Versicherungsschutz und Leistungen

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz fängt am Tag Ihrer Abreise aus Deutschland an und endet am Tag Ihrer Rückkehr/Ankunft in Deutschland. Sollten Sie länger als 8 Wochen im Ausland bleiben, so erlischt der Versicherungsschutz nach Ablauf der 8-Wochen-Frist.

In welchen Fällen zahlt die Auslandskrankenversicherung?

Die Auslandskrankenversicherung zahlt unter bestimmten Voraussetzungen in folgenden Fällen:

  • Für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen
  • Für verordnete Arznei- und Verbandmittel
  • Für verordnete Heil- und Hilfsmittel
  • Für schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen
  • Für stationäre Krankenhausaufenthalte - alternativ 30 € Krankenhaustagegeld
  • Bei stationären Aufenthalten von Kindern für die Unterbringung einer Begleitperson im Krankenhaus
  • Für Such-, Rettungs- und Bergungskosten
  • Für medizinisch sinnvolle und vertretbare Krankenrücktransporte

Deckt die Auslandskrankenversicherung alle Kosten im Krankheitsfall im Ausland vollständig ab, oder muss ich einen Eigenanteil übernehmen?

Keine Sorge. Die Auslandsreisekrankenversicherung des AvD in Partnerschaft mit der DKV deckt die anfallenden Kosten im Krankheitsfall zu 100% ab – ohne Selbstbehalt.

In welcher Höhe werden Kosten übernommen?

Die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen, verordnete Medikamente und Heilmittel sowie für vertretbare Krankenrücktransporte werden vollständig übernommen. Lediglich bei Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen werden die Kosten nur bis zu einem Betrag von 10.000 Euro erstattet.

Welche Leistungsgrenze gibt es in der Auslandskrankenversicherung?

Erstattet werden keine Kosten, die durch absichtlich herbeigeführte Erkrankungen oder Unfälle entstehen. Ebenso werden Rettungs- und Bergungskosten lediglich bis zu einer Obergrenze von 10.000 Euro übernommen.

Übernimmt die Auslandskrankenversicherung die Kosten für einen Rücktransport in die Heimat im Krankheitsfall?

Ja. Solange ein Rücktransport in die Heimat medizinisch notwendig und vertretbar ist, werden die Kosten zu 100% übernommen.

Bis zu welchem Alter sind Kinder im Familientarif mitversichert?

Kinder sind im Familientarif der Auslandsreisekrankenversicherung bis zu einem Alter von 25 Jahren mitversichert.

Sind Arztbesuche im Ausland im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft versichert?

Sowohl in der Einzel- als auch in der Familienversicherung sind

  • Schwangerschaftskomplikationen,
  • Frühgeburten bis zum Ende der 36. Schwangerschaftswoche,
  • Fehlgeburten und medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche

versichert.

Sowohl in der Einzelversicherung als auch in der Familienversicherung sind Neugeborene erst nach der Geburt versichert. In der Einzelversicherung muss das Neugeborene nachgemeldet werden und ist nur für diese Reise (auf der es geboren wurde) versichert. In der Familienversicherung muss das Neugeborene nicht nachgemeldet werden und ist auch für zukünftige Reisen mitversichert.

3. Vorgehen im Krankheitsfall

Was tun bei Unfall oder Krankheit im Ausland?

Bei ambulanten Behandlungen im Ausland ist es wichtig, eine Rechnung zu erhalten, die die notwendigen Angaben enthält. Dazu gehören der Name des Patienten, der Name und die Fachrichtung des behandelnden Arztes, das Datum der Behandlung, der Grund der Behandlung und die erbrachten Leistungen. Wenn Sie Arznei- oder Hilfsmittel gekauft haben, benötigen Sie eine ärztliche Verordnung sowie einen Zahlungs- und Reisenachweis wie beispielsweise Ihr Flugticket oder eine bestätigte Hotelreservierung. Mit der DKV GesundheitsApp wird die Abwicklung noch einfacher.

Praktisch: Die Kosten für stationäre Aufenthalte werden direkt von Ihrer Auslandskrankenversicherung an das Krankenhaus gezahlt.

An wen wende ich mich im Ausland in Krankheits- und Notfällen?

Im Falle eines Krankenhausaufenthalts sollten Sie sofort den 24-Stunden-Notruf der Auslandskrankenversicherung der DKV anrufen. Auch bei einem Rücktransport aus dem Ausland oder bei Fragen zu Arzneimitteln ist dies ratsam. Unter der Nummer +49 221 5789 4005 erhalten Sie alle notwendigen Informationen.

Gibt es eine Auslandsliste an Ärzten und Krankenhäusern?

Zu unseren Assistanceleistungen gehört selbstverständlich auch eine Auskunft zu Kliniken, Spezialkliniken und Ärzten. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen vor Ort auch einen medizinischen Dolmetscher.

4. Administrative und rechtliche Aspekte

Muss ich Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung beantworten?

Nein. Die Auslandsreisekrankenversicherung der DKV können Sie abschließen, ohne einen Gesundheitscheck durchführen zu müssen.

Welche Unterlagen meiner Auslandskrankenversicherung muss ich auf meine Reise mitnehmen?

Das Wichtigste ist Ihre Versicherungsnummer. Auch die Nummer des 24-Stunden-Notrufs der Auslandsreisekrankenversicherung sollten Sie parat haben: +49 221 5789 4005.

Welche Unterlagen muss ich im Schadensfall an die Versicherung schicken?

Alle Unterlagen, die die Informationen über Sie selbst, den behandelnden Arzt und die medizinisch durchgeführten Behandlungen enthalten. Dazu gehören der Name des Patienten, der Name und die Fachrichtung des behandelnden Arztes, das Datum und der Grund der Behandlung sowie die erbrachten Leistungen. Wenn Sie Arznei- oder Hilfsmittel gekauft haben, benötigen Sie die Kopie der ärztlichen Verordnung sowie einen Zahlungs- und Reisenachweis wie beispielsweise Ihr Flugticket.

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