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AvD Vekehrsvorschriften im Ausland - Serbien
Verkehrsvorschriften - 25.04.2022 - 3min. Lesezeit

Verkehrsvorschriften Serbien

Damit Sie sicher ans Ziel kommen, haben wir Ihnen die serbischen Verkehrsregeln zusammengestellt.

Besondere Verkehrsregeln

  • An Schulbussen an Haltestellen darf nicht vorbeigefahren werden.
  • Vor Schulen gilt Tempo 30.
  • Radfahrer, die Kopfhörer tragen oder freihändig fahren, müssen mit einer Geldbuße rechnen.
  • Kinder bis 12 Jahre dürfen nicht auf Motorrädern und in anderen Kfz nur auf dem Rücksitz mitgenommen werden.
  • Radarwarngeräte sind verboten.
  • Neben einem Verbandskasten und Warndreieck, sollten sich auch ein Abschleppseil, ein Reserverad und ein Set Ersatzlampen im Auto befinden.
  • Führen Sie sicherheitshalber eine Internationale Versicherungskarte (grüne Karte) mit, auch wenn diese offiziell nicht mehr angeordnet ist.

Mautgebühren

  • An serbischen Autobahnen finden Sie ein klassisches Mautsystem vor. An jeder Autobahn-Einfahrt entnehmen Sie ein Ticket und müssen dies beim Verlassen der Autobahn am Ausgangsschalter vorzeigen und den jeweiligen Betrag zahlen.
  • Bargeld wird an jeder Mautstelle akzeptiert.
  • Sie können die Maut der zurückgelegten Strecke auch in Euro bezahlen. Das Rückgeld wird jedoch oft in der Landeswährung (serbische Dinar) zurückgezahlt. Es ist möglich, wegen des Wechselkurses eine geringere bzw. ungenaue Summe zurückzubekommen. Daher empfiehlt es sich, genügend kleinere Euroscheine bereit zu halten.
  • An vielen Mautstationen werden auch die gängigsten Kredit- und EC-Karten akzeptiert. Beachten Sie, dass es beim Abfahren von der Autobahn bzw. Schnellstraße unterschiedliche Schalter gibt. Fahren Sie in die Spur, die Ihre bevorzugte Zahlungsweise annimmt.
  • Es gibt Strecken, welche über € 20,- pro 100 km kosten. Deswegen wird empfohlen, sich ausgiebig vor seiner Reise zu informieren.

Die Mautkosten in Serbien sind unter anderem von der jeweiligen Fahrzeugkategorie abhängig. Weitere Infos zur Maut in Serbien finden Sie hier.

Tempolimit

Fahrzeugart Innerorts Landstraße Schnellstraße Autobahn
Pkw 50 km/h 80 km/h 100 km/h 120 km/h
Pkw + Anhänger 50 km/h 80 km/h 80 km/h 80 km/h

Winterreifenpflicht

Winterreifenpflicht: Bei Eis und Schnee auf den Straßen besteht eine Winterreifenpflicht für Pkw und Kfz bis 3,5 t zGG (auch für im Ausland zugelassene Fahrzeuge) vom 1. November bis zum 1. April (M+S -Winterreifen mit min. 4 mm Profiltiefe auf allen Rädern). Busse und Lkw müssen eine Schneeschaufel mitführen. 
Schneeketten: Sie müssen mitgeführt und bei Bedarf auf Schnee oder Eis (oder wenn angeordnet) verwendet werden. 
Spikereifen: Die Verwendung von Spikereifen ist verboten.

Warnwestenpflicht

Warnwesten sind im Kfz mitzuführen und vom Fahrer und allen Mitfahrern beim Verlassen des Kfz auf offener Straße zu tragen. Nachts oder bei schlechter Sicht müssen auch Personen, die ein Fuhrwerk mit sich führen oder eine Gruppe von Personen begleiten, ein Warnweste tragen. Zuwiderhandlungen werden mit € 30,- geahndet.

Internationale Verkehrszeichen

Derzeit liegen hierzu keine Informationen vor.

Handyverbot

Telefonieren ist nur mit Freisprechanlage erlaubt, ansonsten droht ein hohes Bußgeld.

Fahrverbote und Umweltzonen

In Europa werden in Städten und Regionen zunehmend Einfahrverbote und Umweltzonen eingerichtet. Diese sollen vor allem Gefahren für die Gesundheit durch Feinstaub und Stickoxiden begegnen als auch zur Bewältigung von Verkehrsproblemen beitragen. Die mittlerweile zahlreichen Sonderregelungen sind komplex, weichen voneinander ab und verändern sich. Auf dem aktuellen Stand der oft auch bußgeldbewehrten Verkehrs-beschränkungen, Fahr- oder Einfahrverboten zu sein, ist für Verkehrsteilnehmer nicht einfach. Zahlreiche aktuelle Informationen finden Sie hier.

Promillegrenze

Promillegrenze: 0,3 Promille
(0,0 für Berufskraftfahrer, Busfahrer, Fahranfänger, Fahrlehrer, Personen im begleiteten Fahren, Fahrer von Mopeds, Motorrädern, motorisierten Trikes/Quads).

Promille Bußgeld/ Strafe
ab 0,3 Geldstrafe von € 45,- bis € 1.026,- €.
ab 0,5 Zusätzliches Fahrverbot sowie mögliche Beschlagnahmung des Führerscheins.
ab 2,0  Das Bußgeld wird gerichtlich bestimmt, Freiheitsstrafen sind möglich.

Alle Angaben ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit. Ergänzende Hinweise und Tipps sind gerne willkommen! Am besten per E-Mail.

© AvD e. V. - Die unveränderte Veröffentlichung - auch im Internet - ist unter Hinweis auf die Quelle "Automobilclub von Deutschland e. V. / www.avd.de" honorarfrei gestattet.

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